Anmeldung
Die Anmeldung Ihres Kindes erfolgt in der Regel in der Zeit nach den Herbstferien, also im Oktober bzw. November. Sprechen Sie bitte bereits im Vorfeld einen Anmeldetermin mit der Schule ab. Sie erreichen die Hohwart Grundschule telefonisch unter den folgenden Nummern:
Sekretariat: | 0231 / 47737860 |
Schulleitung: | 0231 / 47737861 |
Da die Telefone nicht immer besetzt sind, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie zurück Zu dem vereinbarten Termin kommen Sie bitte persönlich zusammen mit Ihrem Kind zur Anmeldung in die Schule.
Die Schulen sind verpflichtet, sich bei der Anmeldung über den Entwicklungsstand Ihres Kindes ein Bild zu machen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Erfassung der Kenntnis der deutschen Sprache. Für Kinder mit nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen werden vorschulische Sprachförderkurse eingerichtet, sofern die Kinder in der Kindertageseinrichtung noch nicht an einer Fördermaßnahme teilnehmen oder teilgenommen haben.
Alle angemeldeten Kinder werden außerdem vom Gesundheitsamt zu einer medizinischen Schuleingangsuntersuchung eingeladen.
Anmeldung zur weiterführenden Schule
Im ersten Halbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und das örtliche Schulangebot.
Anschließend berät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit den Eltern in einem gemeinsamen Gespräch über die weitere schulische Förderung des Kindes. Die Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 SchulG ist ein Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin wird die Schulform benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkung geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Empfehlung ist zu begründen.
Die Eltern melden ihr Kind an der Schule ihrer Wahl unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 bzw. der begründeten Empfehlung an. Die Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.
Beschwerden
Wir hoffen natürlich, dass Sie nie Grund haben werden, sich bei uns oder über uns zu beschweren. Wenn doch, suchen Sie bitte unbedingt das direkte Gespräch mit dem/der zuständigen Lehrer/in.
Sollten Sie hier keine einvernehmliche Lösung finden, wird ein - ggf. gemeinsames - Gespräch mit der Schulleitung der nächste Schritt sein. Erst danach wäre die Schulaufsicht an der Reihe. Seien Sie aber versichert, dass Ihre Beschwerde auch schon von der ersten Instanz ernst genommen wird.
Und noch etwas: Kommen Sie frühzeitig, wenn die Angelegenheit noch eher den Charakter einer Frage oder einer Sorge hat. Warten Sie nicht, bis Sie richtig Wut ("ich gehe bis vor´s Verfassungsgericht ...") im Bauch haben. Das hilft Ihnen nicht, uns nicht, und der Sache nicht.
Betreuung
Für Ihre Kinder besteht die Möglichkeit einer Betreuung über die Unterrichtszeit hinaus bis 16:30 Uhr.
Detaillierte Angaben über Kosten und Betreuungszeiten bekommen Sie durch den Elternbrief oder in der Elternversammlung.
Informationen und Bilder über unseren Offenen Ganztag erhalten Sie auf der Seite der OGS.
Die Betreuung ist unter der folgenden Telefonnummer zu erreichen:
0231-47737864 & ogs-hohwart@gmx.de.
Beurlaubung
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen. In diesem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag.
Bei Beurlaubungen bis zu zwei Tagen beantragen sie die Beurlaubung schriftlich bei der Klassenlehrerin.
Längerfristige Beurlaubungen und Beurlaubungen vor und nach den Ferien müssen je nach Dauer von der Schulleitung oder dem Schulamt genehmigt werden. Dementsprechend sind die Anträge zu
stellen.
Das Ausnutzen günstiger Reiseangebote ist kein wichtiger Grund!
Differenzierung
Jedes Kind wird individuell bestmöglichst gefördert. Daher kann es unterschiedliche Aufgabenstellungen geben, sowohl im Unterricht, als auch bei den Hausaufgaben. Der Unterricht wird so gestaltet, dass er den Leistungsstand, die Lernmöglichkeiten, die Belastbarkeit und die Interessen der Kinder berücksichtigt.
Einschulungstag
Nun ist es endlich so weit. Der erste Schultag ist da. Alle Schulanfänger, Eltern und Angehörige treffen sich zuerst in der St. Martinkirche zu einem Wortgottesdienst mit Segnung der
Kinder. Anschließend werden alle in der Schule im Rahmen einer Feier, die von den vorherigen Erstklässlern gestaltet wird, von Schülern und Lehrerinnen begrüßt.
Elternabend für die Schulanfänger vor den Sommerferien
Noch vor den Sommerferien findet für die Eltern der neuen Schulanfänger ein erster Elternabend statt. Im Verlauf dieses Elternabends wird nun Wissenswertes zu dem bevorstehenden "ersten Schultag" und zum Schulanfang allgemein vermittelt. Dazu gehören Erläuterungen zur Liste der vom Schulkind benötigten Materialien, zu Betreuungsmaßnahmen an der Schule und zum Stundenplan bzw. auch Antworten auf Ihre Fragen. So können alle Familien gut informiert und gelassen dem Schulanfang entgegensehen.
Elternmitwirkung
Eltern können und sollen sich am Schulleben beteiligen. Einige Möglichkeiten:
Elternpflegschaftsabende
In beiden Schulhalbjahren findet ein Elternpflegschaftsabend statt. Terminlich liegen diese Veranstaltungen im August/September bzw. im Februar/März. Dort werden - beim ersten Termin - die Pflegschaftsvertreter der Klasse gewählt. Dazu informiert der Klassenlehrer oder die Klassenlehrein über die Inhalte in den Fächern, über geplante Ausflüge oder andere Unternehmungen (z.B. Klassenfahrt) bzw. macht Aussagen zur Situation in der Klasse (z.B. neue Schüler, Stundenplan etc.)
Elternsprechtage
In jedem Schulhalbjahr wird ein Elternsprechtag angeboten. Sie haben an diesem Tag Gelegenheit, mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes über Ihr Kind zu sprechen. Selbstverständlich können Sie mit den Lehrerinnen Ihres Kindes auch außerhalb der Sprechtage ein Gespräch führen. Verabreden Sie hierfür bitte vorher einen Gesprächstermin.
Frühstück
Lernen ist anstrengend!
Bitte sorgen Sie für ein abwechslungsreiches Frühstück, das den Wünschen Ihres Kindes entgegenkommt.
Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen die Arbeit in der Schule. Sie werden so bemessen, dass Ihr Kind im 3. und 4. Schuljahr neben der Lernzeit etwa 30 Minuten dafür benötigt. Sollten sich bei Ihrem Kind
erhebliche Abweichungen ergeben, halten Sie bitte Rücksprache mit der Klassenlehrerin. In der Schuleingangsphase (1. & 2. Schuljahr) gibt es keine Hausaufgaben im ebengenannten Sinne. Hier greift
die Lernzeit, welche vorsieht, dass die Kinder 3 Stunden mehr Unterricht in der Woche haben.
Informations- und Einladungsbriefe
Alle Eltern der zukünftigen Schulanfänger erhalten von der Schulleitung sowohl genaue Informationen über den weiteren Ablauf der Aktivitäten bis zur Einschulung, als auch Einladungen zu den
anstehenden Festen und Feiern der Schule wie zum Martinsfest, zum Schulfest oder Präsentationstag der Projektwoche.
Informationsveranstaltung für die Eltern der Vierjährigen
Ihr Kind ist bereits 4 oder 5 Jahre alt. In diesem Alter befinden sich Kinder in einer Entwicklungsphase, in der weitere entscheidende Grundlagen für das Lernen gelegt werden. Vor Beginn des letzten
Kindergartenjahres laden Kindertageseinrichtung und Grundschule die Eltern dieser Kinder zu einer Informationsveranstaltung ein. Ziel ist es, die Verantwortungsgemeinschaft von Eltern,
Kindertageseinrichtungen und Schule deutlich zu machen und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen diesen Beteiligten eine Richtung zu geben.
Die noch verbleibende Zeit bis zum 1. Schultag soll genutzt werden, das einzelne Kind gezielt auf den Schulanfang hin zu fördern und einen kindgerechten und angstfreien Start in das Schulleben zu gewährleisten. Eine Einladung erhalten Sie über einen Aushang in Ihrer Kindertageseinrichtung.
Kindgerechter Schulanfang
In den ersten Wochen und Monaten werden die Kinder des 1. Schuljahrganges spielerisch an das Lernen herangeführt. So
begegnen sie z.B. Spielfiguren aus der Fibel, die sie in kurzen Unterrichtsphasen, die immer wieder durch Spiele, Lieder und Bewegung unterbrochen werden, behutsam an die Regeln des Schulalltags
gewöhnen. Das Lernen mit allen Sinnen steht dabei im Vordergrund, so dass jedem Kind ganz individuelle Zugangsmöglichkeiten zum Lernen ermöglicht werden. Somit ist ein gleitender Übergang aus dem
Kindergartenalltag in das Schulkinddasein gewährleistet.
Die durch das Schulrechtsänderungsgesetz eingeführte Schuleingangsphase begann mit dem Schuljahr 2005/2006. Unsere Schule hat sich für die jahrgangsbezogene Form entschieden.
Klassenfahrten
Klassenfahrten sind mehrtägige Veranstaltungen. Über Ziel und Dauer entscheidet die Klassenpflegschaft im Rahmen der gesetzlichen und schulischen Vorgaben nach Absprache mit der Lehrkraft. Die Mehrheitsentscheidung der anwesenden Eltern bei einer Sitzung ist bindend für alle Eltern der Klasse. An einer Klassenfahrt müssen alle Kinder teilnehmen, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt.
Eine mehrtägige Fahrt (bis zu 5 Tagen) unternehmen wir gerne im Laufe des dritten und vierten Schuljahres. Aber auch die zweiten Klassen können bereits Schulausflüge mit bis zu einer Übernachtung in nahegelegenen Jugendherbergen unternehmen.
Kontakt
In allen wichtigen Fragen wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassenlehrerin Ihres Kindes. Natürlich steht Ihnen Herr Kersting als Rektor für Nachfragen zur Verfügung.
Krankheit
Sollte Ihr Kind einmal krank sein und fehlen, benachrichtigen Sie uns bitte bereits am ersten Tag (z.B. telefonisch). Außerdem ist es erforderlich, dass Sie Ihrem Kind am ersten
Schulbesuchstag nach der Erkrankung eine schriftliche Entschuldigung mitgeben, aus der der genaue Zeitraum hervorgeht, in dem Ihr Kind nicht in der Schule war. Entschuldigte oder unentschuldigte
Fehlzeiten werden auf den Zeugnissen vermerkt.
Erkrankt ein Kind an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit, wie z.B. Scharlach, Diphtherie, Mumps, Röteln oder Windpocken, so darf es nicht am Unterricht teilnehmen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine weitere Verbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle von Verlausung. Übertragbare Krankheiten müssen der Schule unverzüglich gemeldet werden.
Parken
Jährlich werden die Eltern auf das Problem von haltenden Fahrzeugen besonders auf dem Parkplatz hingewiesen. Unser Hausmeister, Herr Eckey, weist ebenfalls ständig darauf hin. Insofern bitten wir eindringlich, in diesem Bereich weder zu parken noch zu halten, um die Kinder nicht zu gefährden.
Schnupperstunde
Im September/Oktober laden wir zum Tag der offenen Tür ein. Eltern und Kinder können am Unterricht der verschiedenen Klassen teilnehmen. Für
auftretende Fragen und Informationen stehen an dem Tag die Schulleitung, die Betreuung, die Schulpflegschaft und der Förderverein zur Verfügung.
Schrift
An unserer Schule lernen die Kinder zunächst die DRUCKSCHRIFT und dann die Vereinfachte Ausgangsschrift. Zum Schuljahr 2016/17
starten wir in den neuen ersten Schuljahren alternativ mit der Grundschrift.
Weitere Informationen über die Lerninhalte erhalten Sie durch die Klassenlehrerin und Klassenlehrer.
Sexualerziehung
Sexualerziehung ist integrativer Bestandteil des Unterrichts und findet fächerübergreifend in allen Jahrgängen statt. Ziel ist es, die Kinder altersgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Aspekten der Sexualität vertraut zu machen. Hierzu gehört auch das Theaterprojekt Mein Körper gehört mir, das in zweijährigem Turnus für die Klassen 3 und 4 an unserer Schule stattfindet.
Spielnachmittag
Kurz vor den Sommerferien erleben die Schulanfänger einen Spielenachmittag in ihrer zukünftigen Klassengemeinschaft und lernen dabei ihre Klassenkameraden und ihre
Klassenlehrerin besser kennen.
Stichtag für die Einschulung
Seit dem Schuljahr 20011/12 liegt der Stichtag am 30.September. Alle Kinder die bis zum Stichtag 6 Jahre alt werden, sind in genau diesem Jahr schulpflichtig.
Schuljahr 2023/24 30.09.2023
Schuljahr 2024/25 30.09.2024
Schuljahr 2025/26 30.09.2025
Tornister
Ordnen Sie regelmäßig mit Ihrem Kind den Tornisterinhalt. Dies dient der Übersichtlichkeit, dem schnellen Finden der Sachen im Unterricht und der Hygiene (z.B. vergessene Pausenbrote, ausgelaufene Getränke).
Unterrichtszeiten
Als Stunden- und Pausenordnung gilt:
1. Stunde: 8:20 - 9:05 Uhr
5 Minutenpause
2. Stunde: 9:10 - 9:55 Uhr
Frühstückspause: 9:55 - 10:05 Uhr
1. Schulhofpause: 9:05 - 10:35 Uhr
3. Stunde: 10:30 - 11:15 Uhr
4. Stunde: 11:15 - 12:00 Uhr
2. Schulhofpause: 12:00 - 12:10 Uhr
5. Stunde: 12:15 - 13:00 Uhr
5 Minutenpause
6. Stunde: 13:05 - 13:50 Uhr
Versicherung
Für Ihr Kind besteht bei Schuleintritt eine Unfallversicherung, die alle schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule, sowie den Schulweg mit einschließt, sofern Ihr Kind keinen Umweg macht. Schäden in der Schule, auf dem Schulhof und auf dem Schulweg, die von Ihrem Kind verursacht werden, sind nicht über die Stadt Dortmund versichert. Bei einem Schulunfall werden wir Sie so schnell wie möglich benachrichtigen. Unfälle auf dem Schulweg müssen von Ihnen im Sekretariat gemeldet werden.
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden (immer der 1. Oktober), können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).
Die Schulleitung trifft die Entscheidung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten.
Mit der Aufnahme in die Schule wird das Kind schulpflichtig.
Zeugnisse
In der Schuleingangsphase (Klassen 1 und 2) erhalten die Kinder jeweils zum Ende des Schuljahres Zeugnisse, die Kinder der Klassen 3 und 4 auch zum Schulhalbjahr.
Die Zeugnisse in der Schuleingangsphase enthalten einen Bericht über die Entwicklung im Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern.
Im 3. Schuljahr enthalten die Zeugnisse einen Bericht über den Leistungsstand in den Fächern sowie Noten.
Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 enthält eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung am besten geeignet erscheint.
Zurückstellung der Einschulung
Laut Schulrechtsänderungsgesetz gibt es Zurückstellungen ab dem Schuljahr 2004/05 nur noch aus gesundheitlichen Gründen.